Versicherungen
Deutsche lieben Sicherheit. Und doch lässt sich nicht alles planen. Um den Wendungen des Lebens trotzdem halbwegs gelassen entgegenblicken zu können, gibt es in Deutschland verschiedene Versicherung, die im Ernstfall finanzielle Unterstützung bieten. Einige davon sind vom deutschen Staat vorgeschrieben, andere hingegen können freiwillig abgeschlossen werden.
Pflichtversicherungen
Wer in Deutschland angestellt ist und über einem bestimmten Mindesteinkommen liegt, ist automatisch gegen bestimmte Risiken versichert. Die Beiträge zu diesen Versicherungen teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber meist zur Hälfte.
Gesetzliche Krankenversicherung
Egal wie gesund wir für gewöhnlich sind: Krank werden wir alle irgendwann. Meistens ist es nur eine Erkältung, die nach einigen Tagen wieder auskuriert ist. Doch manchmal ist es auch schlimmer und wir müssen zum Arzt oder sogar ins Krankenhaus.
Um in dieser Situation nicht auch noch mit Arztkosten belastet zu werden, ist die Krankenversicherung für alle in Deutschland lebenden Menschen Pflicht. Sie übernimmt die Kosten für die Behandlung, sodass Sie sich selber um nichts anderes als um Ihre Genesung kümmern müssen. Egal ob angestellt, freiberuflich oder arbeitslos, Kind oder Erwachsener, alt oder jung, eine Krankenversicherung haben alle.
Die allermeisten Angestellten sind über die sogenannte gesetzliche Krankenversicherung versichert. Sie wird jeweils zur Hälfte vom Angestellten selber sowie vom Arbeitgeber bezahlt. Ihr Teil des Beitrags wird automatisch von Ihrem Bruttogehalt abgezogen. Darüber hinaus können die unterschiedlichen Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben. Dieser Zusatzbeitrag wird ebenfalls jeweils zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt.
Gesetzliche Pflegepflichtversicherung
Die Pflegepflichtversicherung springt für einen Teil der Kosten ein, falls Sie einmal pflegebedürftig werden. Sie erstattet die Kosten für die pflegenden Personen, jedoch nicht für Verpflegung und Unterkunft.
Auch der Beitrag zur Pflegepflichtversicherung wird automatisch von Ihrem Gehalt abgezogen und jeweils zur Hälfte von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber getragen. Sind Sie über einem bestimmten Alter und kinderlos, müssen Sie einen Zusatzbeitrag zahlen. Hieran beteiligt sich der Arbeitgeber nicht.
Gesetzliche Unfallversicherung
Die Unfallversicherung wird als einzige Pflichtversicherung alleine vom Arbeitgeber bezahlt. Hierfür entstehen Ihnen also keine Kosten.
Die Unfallversicherung leistet in verschiedenen Fällen. So können Sie ein monatliches Ersatzgehalt über die Unfallversicherung beziehen, wenn Sie aufgrund eines Arbeitsunfalls Ihrem Job nicht mehr nachgehen können. Aber auch Zahlungen für zusätzliche medizinische Maßnahmen oder eine Behandlung in einer Rehabilitationsklinik gehören zum Leistungsumfang der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Sie jedoch nur an Ihrem Arbeitsort sowie auf dem Arbeitsweg. Wollen Sie auch in Ihrer Freizeit abgesichert sein, müssen Sie eine zusätzliche private Unfallversicherung abschließen.
Gesetzliche Rentenversicherung
Wer ein Leben lang gearbeitet hat, möchte auch im Alter gut leben können. Mithilfe der gesetzlichen Rentenversicherung bauen Arbeitnehmer über die Jahrzehnte eine monatliche Rente auf, die ihnen nach Renteneintritt für den Rest ihres Lebens ausgezahlt wird.
Auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlt.
Gesetzliche Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung ist die letzte der fünf Pflichtversicherungen für Arbeitnehmer in Deutschland. Sie stellt sicher, dass nach einer Kündigung noch ein Teil des letzten Nettogehalts gezahlt wird.
Für die Arbeitslosenversicherung übernehmen Sie die Hälfte der Beiträge und die andere Hälfte Ihr Arbeitgeber. Ihr Teil wird, wie bei den anderen Pflichtversicherungen auch, direkt von Ihrem Bruttogehalt abgezogen.
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist zwar ebenfalls eine Pflichtversicherung, denn ohne dürfen Sie Ihr Auto, Motorrad etc. nicht auf Deutschlands Straßen fahren. Sie wird jedoch nicht über Ihr Bruttogehalt finanziert und somit auch nicht zur Hälfte von Ihrem Arbeitgeber getragen.
Den Versicherungsanbieter können Sie frei wählen. Die Höhe des Versicherungsbeitrags hängt von verschiedenen Kriterien ab wie zum Beispiel: Das Fahrzeug, das Alter der Fahrer, wie viele Personen das Fahrzeug fahren, wie viele Schadensfälle Sie bereits in der Vergangenheit hatten, die Jahresfahrleistung, der Abstellplatz des Fahrzeugs etc.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit eine Teil- und/oder Vollkaskoversicherung abzuschließen. Die Teilkaskoversicherung übernimmt in der Regel Schäden, die insbesondere durch Brand, Diebstahl, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Glasbruch oder Tierbiss entstanden sind. Die Vollkaskoversicherung greift generell bei Schäden, die insbesondere durch selbstverschuldete Unfälle oder mut- und böswillige Beschädigung durch Fremde am Fahrzeug hervorgerufen wurden
Freiwillige Versicherungen
Neben den Risiken, die in Deutschland abgesichert werden müssen, gibt es noch eine Vielzahl an freiwilligen Versicherungen. Die wichtigsten stellen wir Ihnen hier vor.
Haftpflichtversicherung
Wenn Sie versehentlich eine Sache beschädigt haben oder sogar eine Person zu Schaden gekommen ist, müssen Sie den entstandenen Schaden ersetzen. So kann es zum Beispiel sein, dass Sie im Bus auf den Rucksack eines anderen Fahrgastes getreten sind und dadurch sein Mobiltelefon zerbrochen haben. Oder Sie haben ohne zu gucken eine Straße überquert und einen Unfall verursacht.
Die Höhe des Schadens kann je nach Vorfall unterschiedlich ausfallen. Doch egal, wie hoch sie ist: Sie müssen dafür aufkommen. Damit Sie ein unglücklicher Vorfall nicht gleich das Einkommen der nächsten Jahre kostet, gibt es die Haftpflichtversicherung. Sie bezahlt den Schaden und deckt meist auch die Versehen Ihrer Familie mit ab, sofern Sie alle unter einem Dach leben.
Hausratsversicherung
Die Hausratversicherung schützt Ihr Hab und Gut. Je nach Versicherungsumfang ersetzt Ihnen die Hausratversicherung Ihre Einrichtung zum Beispiel dann, wenn durch ein plötzliches Gewitter Wasser in Ihre Wohnung läuft. Dasselbe gilt, wenn ein Feuer ausgebrochen ist oder das Fahrrad aus dem Keller gestohlen wurde.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Arbeitnehmer sind automatisch gegen den Einkommensverlust bei langer Krankheit abgesichert. Die staatliche Absicherung stellt jedoch nur einen Grundschutz da: Wer länger wegen Krankheit oder Unfall nicht arbeiten konnte, erhält nur noch einen kleinen Teil des ehemaligen Bruttogehalts vom Staat (Erwerbsminderungsrente).
Da diese Erwerbsminderungsrente jedoch in den allermeisten Fällen nicht ausreicht, um das Leben wie gewohnt fortzuführen, kann man mit einer freiwilligen Berufsunfähigkeitsversicherung die Lücke stopfen. Hier suchen Sie sich selber aus, welchen zusätzlichen monatlichen Betrag Sie im Leistungsfall erhalten wollen. Der Beitrag für diese Versicherung orientiert sich an der Höhe der gewünschten monatlichen Zahlung, Ihrem Alter sowie Ihrem Gesundheitszustand.
Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung ist im Grunde eine Absicherung für Ihre Familie. Sie schützt die Hinterbliebenen, wenn ein oder das Haupteinkommen der Familie wegfällt.
Angenommen, Sie sind der Hauptverdiener in Ihrer Familie. Im Falle Ihres Todes würde Ihre Familie plötzlich vor großen finanziellen Problemen stehen. Mit der Risikolebensversicherung kann dieses Problem gelöst werden, denn sie zahlt im Todesfall eine vorher vereinbarte Summe an Ihre Familie aus.