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Steuern und Sozialabgaben

Wer in Deutschland angestellt ist und über einem bestimmten Mindesteinkommen liegt, zahlt automatisch Steuern und Sozialabgaben. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Steuern und die unterschiedlichen Sozialabgaben für Sie aufgelistet und erklärt.

Steuern

Deutschland ist ein echtes Steuerparadies – zumindest, wenn man die Steuern fragt. Fast 40 verschiedene Steuerarten sind in Deutschland heimisch. Einige werden von den hier lebenden Menschen indirekt bezahlt, zum Beispiel die Steuer beim Kauf von Waren und Dienstleistungen. Andere werden direkt vom Gehalt eingezogen oder gesondert in Rechnung gestellt.

Deutschlands Steuersystem ist jedoch nicht nur umfangreich, sondern auch effizient – typisch deutsch eben. So ist es den verschiedenen Steuereinnahmen zu verdanken, dass Deutschland ein so starkes Sozialsystem besitzt. Und auch die öffentliche Verwaltung, Schulen, Krankenhäuser und Straßen sowie die Sicherheitsbehörden werden mit den Einnahmen finanziert.

Steueridentifikationsnummer

Die Steueridentifikationsnummer ist eine elfstellige Nummer, die Deutsche kurz nach der Geburt und Zugezogene kurz nach der Anmeldung in Deutschland automatisch zugeschickt bekommen. Sie behält ein Leben lang ihre Gültigkeit und muss auch bei Heirat, Umzug oder Namensänderung nicht erneuert werden.

Mit der Steueridentifikationsnummer vereinfacht sich das Steuersystem, da jede Bürgerin und jeder Bürger eindeutig zugeordnet werden kann. Die Nummer enthält jedoch keine privaten Informationen zu Ihnen oder Ihrem Finanzamt

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer fällt, einfach ausgedrückt, auf Ihr Einkommen an. Die Grundlage ist die Summe Ihrer gesamten Einkünfte eines Jahres. Von dieser Summe können Sie bei Ihrer jährlichen Einkommenssteuererklärung bestimmte Ausgaben, zum Beispiel die Fahrtkosten zu Ihrer Arbeitsstelle, abziehen. Was übrig bleibt, ist Ihr zu versteuerndes Einkommen.

Deutschland kennt sieben verschiedene Einkommensarten:

Einkünfte aus …
… Land- und Forstwirtschaft (= Sie arbeiten als Landwirt oder Forstarbeiter)
… Gewerbebetrieb (= Sie besitzen Ihr eigenes Unternehmen)
… selbstständiger Arbeit (= Sie sind selbstständig)
… nichtselbstständiger Arbeit (= Sie beziehen als Angestellte oder Angestellter Gehalt bzw. Lohn)
… Kapitalvermögen (= Sie erzielen Einnahmen aus Renditen, Zinsen etc.)
… Vermietung und Verpachtung (= Sie erzielen Mieteinnahmen)
… sonstigen Einnahmequellen (= Sie erhalten eine monatliche Rente, haben eine Immobilie verkauft etc.)

Die Höhe der Einkommensteuer hängt von der Höhe Ihres Einkommens ab. Mit einem höheren Einkommen steigt jedoch nicht nur die Steuerlast an sich, sondern auch der durchschnittliche Prozentsatz, mit dem Ihr Einkommen besteuert wird.

Das Wort Spitzensteuersatz beschreibt die höchstmögliche Besteuerung. Dieser Spitzensteuersatz gilt erst ab einer bestimmten Einkommensgrenze und dann auch nur für den Teil Ihres Einkommens, der diese Einkommensgrenze übersteigt. Da Ihr Einkommen unterhalb dieser Grenze jedoch mit einem geringeren Prozentsatz besteuert wird, ist Ihre durchschnittliche Steuerlast insgesamt niedriger als der Spitzensteuersatz.

Lohnsteuer

Die Lohnsteuer ist eine monatliche Steuer. Sie wird vom Arbeitgeber direkt von Ihrem Bruttogehalt abgezogen und an das Finanzamt gezahlt.

Die Lohnsteuer ist Ihre Vorauszahlung auf die einmal jährlich zu zahlende Einkommensteuer. Sie entrichten also jeden Monat automatisch über Ihren Arbeitgeber die Lohnsteuer und erfahren über Ihre jährliche Einkommensteuererklärung, ob Sie noch etwas nachzahlen müssen oder Geld zurückbekommen. Diese jährliche Einkommenssteuererklärung können Sie entweder selber anfertigen oder ein Steuerbüro damit beauftragen.

Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag, gern auch nur Soli genannt, wurde 1991 nach der Wiedervereinigung Deutschlands ins Leben gerufen. Diese Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer sollte unter anderem die Kosten der Wiedervereinigung finanzieren und galt ursprünglich nur für ein Jahr.

Ab 2021 wird der Solidaritätszuschlag nur noch ab einem bestimmten Einkommen erhoben werden. Durch diese Neuregelung wird der Großteil der Bürgerinnen und Bürger ab 2021 keinen Solidaritätszuschlag mehr entrichten müssen.

Kirchensteuer

Die Kirchensteuer ist an die Einkommensteuer gekoppelt. Zunächst wird also die Einkommensteuer berechnet und auf dieser Grundlage dann die Kirchensteuer.

Die Kirchensteuer kommt hauptsächlich den Kirchen zugute. Sie wird nur dann erhoben, wenn Sie einer Glaubensgemeinschaft angehören, die in Deutschland als Körperschaft des öffentlichen Rechts gilt. Hierzu zählen vor allem die römisch-katholische sowie die evangelische Kirche, aber auch bestimmte jüdische Kirchen. Die christlich-orthodoxen Kirchen hingegen verzichten auf die Erhebung der Kirchensteuer.

Abgabenrechner und Lohnsteuertabellen

Um schon im Vorfeld abschätzen zu können, wie viele Abgaben Sie von Ihrem Bruttolohn zahlen müssen, existieren verschiedene Rechner im Internet. Einer ist der des Bundesfinanzministeriums für Steuern. Rechner

INFO BOX 

Sozialabgaben

Wer in Deutschland angestellt arbeitet und über einem Mindesteinkommen liegt, ist automatisch gegen bestimmte Risiken versichert. Hierfür zahlen Sie Beiträge – die sogenannten Sozialabgaben. Sie werden von Ihrem Bruttogehalt einbehalten und von Ihrem Arbeitgeber an die entsprechenden Stellen überwiesen.

Im Folgenden können Sie nachlesen, gegen welche Risiken Sie durch die Sozialabgaben versichert sind. Mehr Informationen zu den einzelnen Versicherungen finden Sie auch unter Leben -> Versicherungen

Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten, wenn Sie zum Arzt gehen oder ins Krankenhaus müssen. Die Beiträge teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte. Ihr Teil wird direkt von Ihrem Bruttolohn einbehalten.

Der sogenannte Zusatzbeitrag der Krankenkassen ermöglicht es den einzelnen Krankenversicherungen, höhere Einnahmen zu erzielen. Reichen die gesetzlich vorgeschriebenen Beiträge aller Versicherten nicht aus, um die Ausgaben für ärztliche Behandlungen und Krankenhausaufenthalte zu bezahlen, kann die Krankenkasse ihre Kosten durch den Zusatzbeitrag decken. Er ist je nach Krankenkasse unterschiedlich. Auch diesen Beitrag teilen Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber 50:50.

Gut zu wissen: Wenn Sie nur wenige Wochen am Stück krank sind, zahlt Ihr Arbeitgeber Ihnen Ihr übliches Gehalt. Nach dieser Zeit erhalten Sie in den nächsten Monaten Ihrer Krankheit noch den Großteil Ihres Gehalts über Ihre Krankenkasse. Sollten Sie danach immer noch krank sein, erhalten Sie vom Staat nur noch einen kleinen Teil Ihres einstigen Gehalts – je nach Arbeitsfähigkeit. Bitte informieren Sie sich deshalb über die Zusatzabsicherung im Fall einer Berufsunfähigkeit unter Leben -> Versicherungen.

Gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung gibt finanzielle und medizinische Unterstützung, wenn Sie einen Arbeitsunfall erlitten haben. Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden in voller Höhe von Ihrem Arbeitgeber gezahlt.

Gesetzliche Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt im Alter eine monatliche Rente. Die Beiträge werden ebenfalls von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam getragen. Auch hier wird Ihr Anteil direkt von Ihrem Bruttolohn abgezogen.

Mit der gesetzlichen Rentenversicherung stellt Deutschland sicher, dass die Bürgerinnen und Bürger auch im Alter ein Einkommen haben und ihre Lebensarbeitsleistung gewürdigt wird.

Gesetzliche Pflegeversicherung

Viele Menschen benötigen im Alter Unterstützung. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der Kosten, wenn Sie einmal auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen sind.

Auch der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung wird jeweils zur Hälfte von Ihnen und von Ihrem Arbeitgeber entrichtet. Wenn Sie über einem bestimmten Mindestalter liegen und keine Kinder haben, müssen Sie einen Zusatzbeitrag leisten. Diesen Zusatzbeitrag zahlen Sie alleine.

Gesetzliche Arbeitslosenversicherung

Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung federt den Einkommensverlust ab, wenn Sie Ihren Job verlieren. Der monatliche Beitrag wird ebenfalls jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber entrichtet

Sozialversicherungsausweis

Der Sozialversicherungsausweis bestätigt, dass Sie legal in Deutschland arbeiten. Er wird Ihnen automatisch mit Aufnahme einer Tätigkeit zugesandt.

Der Sozialversicherungsausweis hat jedoch noch weitere Aufgaben. So benötigen Sie die dort angegebene Nummer, wenn Sie Sozialleistungen beziehen wollen (beispielweise Arbeitslosengeld). Und auch, wenn Sie den Job wechseln, benötigt Ihr neuer Arbeitgeber Ihre Sozialversicherungsnummer.

Mehr Informationen zum Sozialversicherungsausweis erhalten Sie hier.