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Arbeitserlaubnis

Wenn Sie in Deutschland leben und arbeiten wollen, aber keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen Sie zunächst ein Visum für die Einreise. Das Visum können Sie bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland beantragen. Bei der Beantragung müssen Sie angeben, dass Sie in Deutschland arbeiten wollen. Zu diesem Zeitpunkt sollte Ihnen außerdem schon eine schriftliche Jobzusage eines deutschen Arbeitgebers vorliegen.

Sobald Sie in Deutschland angekommen sind, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung. Um dieses Dokument zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die Ausländerbehörde. Für die Aufenthaltserlaubnis müssen Sie die folgenden Dokumente vorweisen können:

  • gültiger Pass und gültiges Visum
  • Konkretes Jobangebot
  • Nachweis, dass Sie Ihren Unterhalt eigenständig bestreiten können
  • Anerkennung Ihrer beruflichen Qualifikation (falls erforderlich)

Es darf außerdem kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vorliegen und es muss gesichert sein, dass Sie die Interessen Deutschlands nicht gefährden oder beeinträchtigen.

Wenn Sie Staatsangehörige oder Staatsangehöriger eines Staates der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz sind, benötigen Sie lediglich die Erlaubnis der Agentur für Arbeit, um in Deutschland arbeiten zu dürfen.

Weitere Informationen zur Arbeitserlaubnis erhalten Sie hier.