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Mobilität

In Biberach an der Riß sind Sie immer mobil. Egal ob per Bus, Zug oder im Auto, dank der vielfältigen Möglichkeiten kommen Sie schnell an Ihr Ziel.

Was Sie rund um Ihre Mobilität in Biberach wissen sollten, lesen Sie in diesem Abschnitt. Für weitere Informationen lohnt sich aber auch ein Besuch der Webseite des Verkehrsamts Biberach  und der Stadtwerke Biberach.

Führerschein

Sie haben einen gültigen Führerschein in Ihrem Heimatland und wollen nun auch in Deutschland Auto fahren? Hier lesen Sie, was Sie beachten müssen.

Erteilung einer inländischen Fahrerlaubnis für Bürgerinnen und Bürger eines Nicht-EU-Staates

Bürgerinnen und Bürger eines Nicht-EU-Staates
Führerscheine aus einem Nicht-EU-Staat behalten in Deutschland zunächst für eine bestimmte Zeit ihre Gültigkeit. Wenn Sie danach weiterhin Auto fahren wollen, müssen Sie Ihren ausländischen Führerschein in einen deutschen Führerschein umtauschen lassen.

Achtung: Wenn Sie in Deutschland noch nicht volljährig sind, zählt Ihr Führerschein nicht! Sie dürfen ihn also auch nicht vorläufig nutzen.

Um Ihren ausländischen Führerschein in einen deutschen Führerschein umzutauschen, müssen Sie die theoretische und praktische Fahrprüfung bestehen. Sie müssen jedoch nicht die in Deutschland üblichen Fahrstunden absolvieren, sondern dürfen sich direkt zu den Prüfungen anmelden. Die Prüfung können Sie bei jeder Fahrschule in Deutschland absolvieren.

Angehöriger bestimmter Staaten müssen die theoretische und praktische Prüfung jedoch nicht ablegen, da die Prüfungsbedingungen in ihrem Heimatland dem deutschen Niveau entsprechen. Wieder andere Staatsangehörige müssen nur eine der beiden Prüfungen absolvieren

Erteilung einer inländischen Fahrerlaubnis für EU-Bürgerinnen und Bürger

Wenn Sie einen gültigen Führerschein eines EU-Staates einschließlich Island, Norwegen und Liechtenstein besitzen, müssen Sie nichts weiter beachten. Sie können mit Ihrem Führerschein zeitlich unbegrenzt in Deutschland Auto fahren.

Anmeldung eines Autos

Wenn Sie in Deutschland ein Auto fahren möchten, müssen Sie es vorher bei der Zulassungsstelle für Autos (=Kfz-Zulassungsstelle) anmelden. Das gilt nicht, wenn Sie nur in Deutschland Urlaub machen.

Eigenes Auto anmelden aus der EU

Sofern Ihr Auto über eine CoC-Bescheinigung verfügt, können Sie es in Deutschland anmelden. Sollten Sie für Ihr Auto keine CoC-Bescheinigung besitzen, weil es zum Beispiel vor Mitte der 1990er gebaut wurde, müssen Sie Ihr Auto erst von einem amtlich anerkannten Sachverständigen überprüfen lassen. Lesen Sie hierzu bitte den Abschnitt „Eigenes Auto anmelden (Nicht-EU-Ausland)“.

Für die Zulassung bei der Zulassungsstelle für Autos (= Kfz-Zulassungsstelle) müssen Sie die folgenden Dokumente vorzeigen:

  • Ihren gültigen Personalausweis oder Pass
  • Die Bestätigung einer Haftpflichtversicherung des Autos. Ohne diese Versicherung dürfen Sie das Auto nicht fahren!
  • Zulassungsbescheinigung des EU-Staates
  • CoC-Bescheinigung
  • Bestätigung, dass das Auto fahrtauglich ist („Nachweis über Hauptuntersuchung“ oder oft auch nur „TÜV“ genannt)
  • Kaufvertrag. Auf diesem Vertrag muss Ihr eigener Name stehen.
  • SEPA-Mandat, damit das Amt einmal jährlich die Steuer für Autos (= Kfz-Steuer) abbuchen kann
  • „Erklärung für Umsatzsteuerzwecke“ bei neuen Autos (https://www.biberach.de/landratsamt/verkehrsamt/zulassungbehoerde/zulassung-eines-fahrzeugs-aus-dem-ausland-import-von-neu-und-gebrauchtfahrzeugen.html)
  • Ausländische Kennzeichenschilder des Autos, wenn es noch im Ausland angemeldet ist

Eigenes Auto anmelden aus Nicht-EU-Ausland

Fahrzeuge, die aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland gebracht werden, müssen zuallererst von einem amtlich anerkannten Sachverständigen geprüft werden. Für gewöhnlich ist es ausreichend, wenn Sie sich an eine deutsche Werkstatt wenden. Dort wird man alles Weitere für Sie organisieren.

Sollte der Sachverständige feststellen, dass Ihr Auto nicht mit den Normen der EU übereinstimmt, müssen Sie es umbauen lassen. In seltenen Fällen, zum Beispiel bei amerikanischen Autos, kann auch eine gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Um Ihr Auto aus einem Nicht-EU-Staat in Deutschland anmelden zu können, benötigen Sie die folgenden Unterlagen:

  • Ihren gültigen Personalausweis oder Pass
  • Die Bestätigung einer Haftpflichtversicherung des Autos. Ohne diese Versicherung dürfen Sie das Auto nicht fahren!
  • Zulassungsbescheinigung des Nicht-EU-Staates
  • CoC-Bescheinigung
  • Bestätigung, dass das Auto fahrtauglich ist („Nachweis über Hauptuntersuchung“ oder auch oft nur „TÜV“ genannt. Entfällt, wenn Sie gerade erst die CoC-Bescheinigung erhalten haben, da die Fahrtauglichkeitsprüfung Teil der CoC-Untersuchung ist.)
  • Kaufvertrag. Auf diesem Vertrag muss Ihr eigener Name stehen.
  • Erlaubnis, dass das Amt einmal jährlich die Steuer für Autos (= Kfz-Steuer) abbuchen kann (können Sie vor Ort ausfüllen)
  • Nachweis, dass der Zoll über den Import Ihres Fahrzeugs informiert wurde und damit einverstanden war (= „Unbedenklichkeitsbescheinigung“)
  • Ausländische Kennzeichenschilder des Autos, wenn es noch im Ausland angemeldet ist

Ein in Deutschland gekauftes gebrauchtes Auto anmelden

Um ein in Deutschland gekauftes gebrauchtes Auto anmelden zu können, benötigen Sie:

  • Ihren gültigen Personalausweis oder Pass
  • Die Bestätigung einer Haftpflichtversicherung des Autos. Ohne diese Versicherung dürfen Sie das Auto nicht fahren!
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 (wird Ihnen vom Verkäufer ausgehändigt)
  • Bestätigung, dass das Auto fahrtauglich ist („Nachweis über Hauptuntersuchung“ oder auch oft nur „TÜV“ genannt, wird Ihnen ebenfalls vom Verkäufer ausgehändigt)

Ein in Deutschland gekauftes neues Auto anmelden

Wenn Sie in Deutschland einen Neuwagen gekauft haben, benötigen Sie für die Anmeldung die folgenden Dokumente:

  • Ihren gültigen Personalausweis oder Pass
  • Die Bestätigung einer Haftpflichtversicherung des Autos. Ohne diese Versicherung dürfen Sie das Auto nicht fahren!
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Teil 1 wird vor Ort bei der Anmeldung erstellt)
  • Bestätigung, dass das Auto fahrtauglich ist („Nachweis über Hauptuntersuchung“ oder auch oft nur „TÜV“ genannt, wird Ihnen vom Verkäufer ausgehändigt)
  • Die sogenannte CoC-Bescheinigung. CoC steht für Certificate of Conformity. Das Dokument besagt, dass Ihr neues Auto innerhalb der EU genehmigt ist, da es den hier gültigen Normen entspricht. Auf der CoC-Bescheinigung steht im Deutschen auch oft das Wort EG-Übereinstimmungsbescheinigung. Sie erhalten Sie vom Verkäufer.

Gut zu wissen: In Biberach können Sie auch per Car-Sharing Auto fahren – zum Beispiel, wenn Sie einen größeren Einkauf erledigen müssen oder ein Möbelstück transportieren wollen. So bietet der Verein teil Auto Biberach seinen Mitgliedern Zugang zu unterschiedlichen Autos auf Stunden-, Tages- oder sogar Wochenbasis.

Bewohnerparkausweis

Im Innenstadtbereich von Biberach dürfen Sie nur dann Ihr Auto parken, wenn Sie einen gültigen Bewohnerparkausweis besitzen. Mit diesem Ausweis stellt die Stadt sicher, dass die Menschen, die in sehr belebten Stadtteilen wohnen, immer einen Parkplatz in direkter Nähe zu ihrem Wohnort finden.

Bitte fragen Sie Ihren Vermieter, ob in Ihrer Straße ein Bewohnerparkausweis notwendig ist, oder achten Sie auf die aufgestellten Schilder.

Umweltplakette

Je nach Menge der ausgestoßenen Schadstoffe werden Autos in Deutschland in verschiedene Klassen eingeteilt. Diese Klasse wird durch Aufkleber in unterschiedlichen Farben verdeutlicht – der Umweltplakette. Autos, die sehr viele Schadstoffe ausstoßen, bekommen eine rote Umweltplakette, Autos im mittleren Bereich eine gelbe und Autos mit nur einem geringen Schadstoffausstoß bekommen eine grüne Umweltplakette.

In vielen deutschen Städten sind bestimmte Umweltzonen eingerichtet. Hier dürfen nur Autos mit einer grünen Plakette fahren, was in Biberach aktuell aber nicht der Fall ist. Hat das eigene Auto also eine gelbe oder rote Plakette, müssen Sie außerhalb der Umweltzone parken und auf den öffentlichen Nahverkehr umsteigen.

Mithilfe der Umweltzonen soll sichergestellt werden, dass die Luftqualität in den Innenstädten hoch bleibt. Die Umweltplakette für Ihr Auto bekommen Sie beim TÜV, bei der Zulassungsbehörde für Autos (= Kfz-Zulassungsstelle) und bei bestimmten Autowerkstätten. Sie kostet wenige Euro und wird hinter die Windschutzscheibe geklebt.

Übersicht Verkehrsmittel

Wenn Sie sich ohne Auto in Biberach fortbewegen wollen, können Sie auf das gut ausgebaute Busnetz der Stadt zurückgreifen (= ÖPNV). Tagsüber fahren die Busse mindestens alle 30 Minuten, je nach Ortsteil auch häufiger. Am Marktplatz und am Bahnhof kommen alle Buslinien zusammen. Hier können Sie also bequem von einem Bus in den nächsten umsteigen. Nachts und am Wochenende bringt Sie zusätzlich das Anrufsammeltaxi (AST) sicher von A nach B.

Um von Biberach aus in die benachbarten Städte Ulm, Ravensburg oder Friedrichshafen zu gelangen, nehmen Sie am besten den Zug. Die aktuellen Verbindungen zu Ihrem Wunschziel können Sie auf den folgenden Webseiten erfragen:

https://www.fahrplan.guru/

https://www.ding.eu/de/fahrplan/fahrplanauskunft/

https://www.swbc.de/03_Verkehr/Fahrplaene.php