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Aufenthalt

Wer einmal in Biberach angekommen ist, will so schnell nicht wieder weg. Immerhin gibt es hier nicht nur jede Menge gut bezahlte Jobs und freundliche Menschen, sondern auch ungezählte Ziele für Kurzurlaube oder Tagestrips in der näheren Umgebung.

Um das volle Potenzial des Standorts Biberach nutzen und zum Beispiel auch einmal von hier aus die Nachbarländer Schweiz, Frankreich, Österreich und Italien erkunden zu können, müssen Sie über die nötigen Ausweisdokumente verfügen. Erfahren Sie in diesem Abschnitt, welche Aufenthaltstitel zur Auswahl stehen und wie Sie auch Ihre Familie in Ihr neues Zuhause nachholen können.

Aufenthaltstitel

Aufenthaltstitel ist der Sammelbegriff für verschiedene Dokumente, die Ausländern den längerfristigen Aufenthalt in Deutschland gestatten. Je nach Herkunftsland, Qualifikation und Aufenthaltsdauer kommen unterschiedliche Aufenthaltstitel infrage. Die wichtigsten stellen wir Ihnen hier vor.

Aufenthaltserlaubnis

Sobald Sie sich in Deutschland befinden, können Sie sich um einen Aufenthaltstitel bemühen. Voraussetzung ist, dass Sie ein gültiges Einreisevisum besitzen und im Visumantrag den Grund für Ihre Einreise genannt haben. Ein anerkannter Grund für einen Aufenthaltstitel ist beispielsweise, dass Sie in Deutschland arbeiten wollen. Ein weiterer Grund ist die Familienzusammenführung.

Sie müssen außerdem nachweisen können, dass Sie Ihren Unterhalt selbstständig bestreiten können. Diese Voraussetzung erfüllen Sie meist schon, wenn Ihnen ein konkretes Jobangebot eines deutschen Arbeitgebers vorliegt.

Der Aufenthaltstitel wird zunächst befristet ausgestellt und kann nach Ablauf dieser Frist entweder verlängert oder zu einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis umgeändert werden.

Blaue Karte EU

Blaue Karte EU

Niederlassungserlaubnis

Wenn Sie eine Niederlassungserlaubnis besitzen, dürfen Sie zeitlich unbefristet in Deutschland leben und arbeiten.

Für gewöhnlich erhalten Ausländer, die in Deutschland leben und arbeiten wollen, zunächst eine Aufenthaltserlaubnis. Diese Aufenthaltserlaubnis ist meist befristet. Nach Ablauf dieser Frist können Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen.

Um eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten, müssen Sie in der Regel bereits einige Jahre in Deutschland gelebt haben, Ihren Lebensunterhalt sicher eigenständig bestreiten können, Deutsch sprechen und über eine ausreichend große Wohnung oder ein Haus verfügen (Kauf oder zur Miete).

Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist im Grunde dasselbe wie die Niederlassungserlaubnis. Sie erleichtert aber den Umzug und die Aufnahme einer Arbeit in einem anderen EU-Staat.

Visum

Das Visum gilt in den ersten Tagen des Aufenthalts in Deutschland ebenfalls als Aufenthaltstitel. Sie müssen jedoch darauf achten, dass Sie die im Visum vermerkte Aufenthaltsdauer nicht überschreiten und sich unverzüglich um einen weiterführenden Aufenthaltstitel bemühen.

Sie haben noch Fragen zu den unterschiedlichen Aufenthaltstiteln in Deutschland? Hier finden Sie mehr Informationen.

Einen genauen Überblick über den Antragsprozess für eine Aufenthaltserlaubnis finden Sie hier.

Familiennachzug

Um in Biberach heimisch zu werden, ist eine Arbeitsstelle sehr wichtig. So haben Sie ein geregeltes Einkommen und nette Kolleginnen und Kollegen, die Ihnen das Einleben erleichtern und sie nach Feierabend zum Sport oder am Wochenende zu einem kleinen Ausflug einladen.

Doch wäre es nicht noch schöner, wenn Sie nicht nur allein eingeladen würden, sondern zusammen mit Ihrer Familie? Biberach hat Familien viel zu bieten. Neben der guten schulischen Ausbildung für den Nachwuchs, den vielen Spielplätzen und dem bunten Sport- und Freizeitangebot können Familien bei uns entspannt im Grünen wohnen und profitieren trotzdem von kurzen Wegen zur Arbeitsstelle.

Attraktive Jobangebote für Ihre Partnerin oder Ihren Partner finden Sie auf www.stellenangebote-biberach.de oder bei einem persönlichen Gespräch im Jobcenter Biberach. Bei der Auswahl von passenden Sprachkursen in Ihrer Nähe und weiteren Integrationsangeboten steht Ihnen die Volkshochschule Biberach jederzeit unterstützend zur Seite. Informieren Sie sich hier über das aktuelle Angebot.

Also worauf warten? Bringen Sie Ihre Familie mit nach Biberach und finden Sie gemeinsam eine neue Heimat!

Nachzug von Familienangehörigen innerhalb der EU

Wenn sowohl Sie als auch Ihre Partnerin oder Ihr Partner die Staatsbürgerschaft eines EU-Staates besitzen, können Sie Ihre Familie nachholen.

Für die Einreise benötigen Ihre Partnerin oder Ihr Partner sowie Ihre Kinder einen gültigen Personalausweis und Krankenversicherungsschutz.

Nachzug von Familienangehörigen aus einem Nicht-EU-Staat

Wenn Sie in Deutschland leben und Ihre Familie aus einem Nicht-EU-Staat nachholen wollen, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

Ehepartner

Damit Sie Ihren Ehepartner nachholen können, müssen Sie im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis (befristet) oder einer gültigen Niederlassungserlaubnis (unbefristet) sein. Ihr Einkommen muss außerdem so hoch sein, dass Sie auch Ihren Ehepartner mitversorgen können. Dasselbe gilt für Ihren Wohnraum: Er muss so groß sein, dass zwei Personen darin leben können.

Ihr Ehepartner muss volljährig sein und über einfache Deutschkenntnisse verfügen, sodass er oder sie zum Beispiel im Supermarkt oder beim Kaufen eines Bustickets ohne Hilfe zurechtkommt. Für Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, der Republik Korea, Neuseelands oder der Vereinigten Staaten von Amerika entfällt die Nachweispflicht einfacher Deutschkenntnisse.

Sobald Ihr Ehepartner in Deutschland angekommen ist, darf er oder sie eine Arbeit aufnehmen.

Gut zu wissen: Dieselben Regeln gelten selbstverständlich auch für lesbische und schwule Paare, die über eine amtliche Bestätigung ihrer Partnerschaft verfügen.

Kinder

Wenn Sie Ihre Kinder nach Deutschland nachholen wollen, können Sie das ohne weitere Voraussetzungen tun, solange Ihre Kinder unter einem bestimmten Mindestalter liegen.

Sollten Ihre Kinder bereits älter sein, muss eine der drei folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ihr Kind folgt Ihnen kurz nach Ihrer Ankunft in Deutschland
  • Ihr Kind spricht nachweislich Deutsch (C1-Niveau)
  • Ihr Kind hat im Ausland eine deutschsprachige Schule besucht oder ist in einem Staat der EU in einem deutschsprachigen Haushalt aufgewachsen

Weitere Informationen zum Familiennachzug finden Sie hier.