Anmeldung
Wenn Sie in Deutschland wohnen, müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt anmelden. Das gilt unabhängig von Ihrem Herkunftsland oder der Art Ihres Aufenthaltstitels. Darüber hinaus müssen Sie sich um eine Steueridentifikationsnummer kümmern.
Hier erfahren Sie alles Notwendige zu den ersten Tagen in Deutschland.
Einwohnermeldeamt
Sobald Sie in Deutschland angekommen sind, sollten Sie sich unverzüglich um Ihre Aufenthaltserlaubnis bemühen. Ein wichtiges Kriterium, um die Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, ist neben einem konkreten Jobangebot eines deutschen Arbeitgebers der Nachweis einer Wohnung. Oftmals reicht hierfür schon ein möbliertes Apartment aus, das Sie pro Monat mieten, bis Sie eine eigene Wohnung gefunden haben.
Um der Behörde nachweisen zu können, dass Sie über einen Wohnsitz verfügen, benötigen Sie eine amtliche Anmeldung. Das gilt auch für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger. Diese Anmeldung erhalten Sie, wenn Sie sofort nach dem Einzug zum Einwohnermeldeamt gehen und dort eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers vorlegen. Der Wohnungsgeber ist meist der Vermieter. Wenn Sie ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft bewohnen, kann der Wohnungsgeber aber auch der Hauptmieter der Wohnung sein. Auf dieser Bestätigung müssen das Datum Ihres Einzugs stehen sowie Ihre Adresse.
Mit der bestätigten Anmeldung können Sie anderen Behörden gegenüber beweisen, dass Sie legal in Deutschland wohnen.
Gut zu wissen: Nicht überall heißt das Einwohnermeldeamt auch wirklich Einwohnermeldeamt. In Biberach melden Sie sich beim Bürgeramt an. Es befindet sich im Rathaus am Marktplatz 7/1. Wenn Sie in Mettenberg, Ringschnait, Rißegg oder Stafflangen wohnen, können Sie sich auch an die jeweilige Ortsverwaltung wenden.
Ausländerbehörde
Bürgerinnen und Bürger eines Nicht-EU-Staates müssen sich neben der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt auch bei der Ausländerbehörde melden, denn nur hier können Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Für die Aufenthaltserlaubnis benötigen Sie die Bescheinigung über einen gültigen Wohnsitz (= siehe Punkt „Einwohnermeldeamt“).
Steueridentifikationsnummer
Wer in Deutschland lebt und arbeitet, erhält eine Steueridentifikationsnummer. Diese Nummer wird Ihnen automatisch zugesendet und behält ein Leben lang ihre Gültigkeit.
Wenn Sie zum ersten Mal nach Deutschland ziehen, wird die Meldebehörde (also das Einwohnermeldeamt oder die Ausländerbehörde) Ihre Daten automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern schicken. Sie brauchen sich also nicht selber darum zu kümmern. Von dort erhalten Sie Ihre Steueridentifikationsnummer nach einigen Wochen per Post.